1. Mai in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In vielen Ländern ist der 1. Mai ein historisch gewachsener Feiertag, mit dem an die Anstrengungen, an die Demonstrationen und an die Streiks der Arbeiter im ausgehenden 19. Jahrhundert erinnert wird. Zugleich wird der Menschen gedacht, die vor allem während des Haymarket Riot in Chicago nach dem 1. Mai 1886 zu Tode kamen.



Der 1. Mai in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist der 1. Mai nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer geregelt: Er ist überall ein gesetzlicher Feiertag - siehe Geschichte des 1. Mai. Außer den Veranstaltungen und Kundgebungen seitens der Arbeiterbewegung, Gewerkschaften und Parteien gibt es auch die Tradition, am 1. Mai den Frühling zu feiern. Dazu zählen das Aufstellen eines Maibaums - meist in der Mitte eines Ortes, einer Stadt -, Maifestspiele, Musik, Tanz und mehr. Des Weiteren wird in einigen Gegenden der Maikönig ernannt und gekrönt. Der Maibaum ist ein Symbol für neues Leben, für neue Kraft: Nach dem Winter blüht und grünt es wieder. Das unterstreicht zusätzlich der bunte Maibaumschmuck. Getanzt wird im Übrigen auch um den Maibaum herum.



Der 1. Mai in Österreich
1893 rief die christliche Arbeiterbewegung Österreichs erstmals zu einer Maikundgebung für den 1. Mai auf. Allmählich wurde er in immer mehr Gegenden der Alpenrepublik ein arbeitsfreier Tag - Staatsfeiertag ist er seit dem 25. April 1919. Durch ein Verbot der Maifeiern der Sozialdemokraten im Jahr 1933 durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß wurde der 1. Mai in Österreich in der Folgezeit als "Tag der deutschen Arbeit" und auch als "Tag der Nationalen Arbeit" begangen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der 1. Mai erneut zum Staatsfeiertag erklärt.
In Wien, der Hauptstadt Österreichs, findet immer der sogenannte große Maiaufmarsch statt: seit dem Jahr 1921 von verschiedenen Treffpunkten aus über die Ringstraße bis hin zum Rathausplatz. Dort wird die Abschlusskundgebung veranstaltet.



Der 1. Mai in der Schweiz
Anders als in Deutschland und Österreich ist der 1. Mai in der Schweiz nur regional ein Feiertag: Ein regulärer Arbeitstag ist er in den Kantonen Luzern und Schwyz.
Als Tag der Arbeit den Sonntagen gleichgestellter Tag ist er in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und Zürich ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Der Tag der Arbeit als ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag ist der 1. Mai in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Thurgau.
Ein per Gesetz anerkannter halber Feiertag, das heißt konkret bis 12:00 Uhr, ist er im
Kanton Solothurn. Im Kanton Freiburg ist der 1. Mai ab 12:00 Uhr für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ein arbeitsfreier Tag, was in der Regel alle anderen Betriebe ebenfalls so halten. Und im Kanton Aargau ist der 1. Mai nicht gesetzlich anerkannt. Trotzdem wird dort beinah überall maximal bis Mittag gearbeitet.
In den Gemeinden Hildisrieden (LU), Muotathal (SZ) und Schüpfheim (LU) ist der 1. Mai der Gedenktag des lokalen Schutzpatrons und damit ein gesetzlicher Feiertag.
Zürich ist die Schweizer Stadt, in der die größten 1.-Mai-Feiern stattfinden: Das Zürcher 1.-Mai-Komitee organisiert gemeinsam mit dem Gewerkschaftsbund die größte Demonstration, die regelmäßig in der Schweiz stattfindet, sowie ein großes Volksfest, das mehrere Tage dauert.